Frau am Taschenrechner

Der steuerfreie Sachbezug

Hier finden Sie alle Informationen zum Einsatz der Shell Prepaid Card im Rahmen des steuerfreien Sachbezugs.

Jetzt den steuerfreien Sachbezug nutzen und profitieren:

Förderung der Leistungsbereitschaft sowie Steigerung der Mitarbeitermotivation und -bindung
✔ Weniger Abzüge für Mitarbeiter und Unternehmen
✔ Monatlich greifbare Gehaltserhöhungen für den Arbeitnehmer
✔ Außerordentliche Incentivierung bei Zielerreichung und Absatzförderung.
✔ Ertragssteigerungen durch motivierte Mitarbeiter

Bitte kontaktieren Sie zu Steuerfragen stets Ihren Steuerberater.

Das zählt seit dem 01.01.2022:

Auch mit der neuen Gesetztesänderung, die ab dem 01.01.2022 in Kraft getreten ist, gilt die Shell Prepaid Card weiterhin als steuerfreier Sachbezug.

Die Freigrenze von 44€ steigt auf 50€ pro Monat an. Die jährliche Freigrenze zu einmaligen, besonderen Anlässen liegt weiterhin bei 60€ pro Monat.
✔ Andere Gutscheinkarten (wie z.B. von Amazon) können nicht mehr mit der Shell Prepaid Card erworben werden, da die Gutscheinkarten die rechtlichen Anforderungen nicht mehr erfüllen. 

Die Shell Prepaid Card erfüllt alle Voraussetzungen für den Einsatz als steuerfreien Sachbezugs:
ausschließlich in einem limitierten Netz einlösbar (bundesweit an ca. 2.000 Shell Stationen)
ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen
Barauszahlung ist ausgeschlossen
erfüllt die Kriterien des Zahlungsmitteldiensteaufsichtsgesetz (ZAG)


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News zur Shell Prepaid Card

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